Allgemeine Geschäftsbedingungen

I) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Firma In´t Dörp – Eventlocation, Gaststätte & Saal, Inhaber Jens Hinrichs e.K. abgeschlossen werden, sofern Sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

Der Gast (Auftraggeber) trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemeinen zugänglichen Räumen und Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.

Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in Euro (EUR/€).

Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt (Gastgeber); ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter (der/die buchende Person) und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Auftragserteilung

Durch die Rücksendung bzw. vor Ort gegengezeichnete Reservierungsbestätigung,das gemeinsam auf dem Veranstaltungs- Ablauf- und Auftragsformular ausgearbeitet wurde, gilt der Auftrag als erteilt.

Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn seitens der Firma In´t Dörp Eventlocation, Gaststätte und Saal, Inhaber Jens Hinrichs das Formular gegengezeichnet und ausgehändigt wurde. Persönlich am Besprechungstermin oder per E-Mail und dem Postweg. 

Die Leistung umfasst die im Auftrag schriftlich genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

III) Zahlungsbedingungen bei Veranstaltungen

Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Gastronomische Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserstellung in bar, per Kartenzahlung oder Banküberweisung zu zahlen. 

IV) Stornofristen geschlossenen Veranstaltungen und öffentlichen Feiern /Veranstaltungen

Eine kostenfreie Stornierung der geschlossenen Veranstaltung ist bis 4 Monate vor der Veranstaltung (ganz oder teilweise) möglich. Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:

-30 % des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 4. bis 3 Monat vor der Veranstaltung

-50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 2. bis 1 Monat vor der Veranstaltung

– Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig, sowie eventuell Forderungen externer Zulieferer 

Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 5 Tage vor der geschlossenen Veranstaltung möglich und muss schriftlich / persönlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart- in Rechnung gestellt.

Bei gesonderten öffentlichen / internen Veranstaltungen und Events (wie Grünkohl:Sause, Frühstücksbuffets,…) ist bei Buchung von Gruppen die Stornierung / Änderung  der Personenzahl grundsätzlich bis 3 Tage vor dem Event möglich. Dieses muss ebenfalls schriftlich oder telefonisch geschehen. Andernfalls wird der Ausfallbetrag zu 100 % des zu erwartenden Umsatzes der Buchenden (Auftrag gebenden Person) in Rechnung gestellt.

V) Sonstige Vereinbarungen

Der Veranstalter (Gast) darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Außerordentliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen. Für von dritten mitgebrachtes Equipment (z.B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten…ect.) übernimmt das Veranstaltungshaus In´t Dörp keine Haftung. 

Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhtem Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet. 

Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterialien oder sonstige Gegenständen ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Schuldnachweiß.

VI) Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen,es sei denn der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

VII) Sonstige Regelungen 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der Fa. In´t Dörp / Nachtschicht Eventlocation Inh. Jens Hinrichs.